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Sebastian-Kneipp-Str.3 29549 Bad Bevensen Telefon 05821/5050 Telefax 05821/50560

Preise





Zimmerpreise 2010   Therme-Plus-Hotel !

Im Zimmerpreis ist die ständige kostenlose Nutzung
der Jod-Sole-Therme inklusive !!!


Übernachtung inklusive reichhaltigem Frühstücksbüfett
pro Person und Tag,
Alle Zimmer verfügen über Dusche/WC, Farb-TV, Telefon, Wandsafe

HauptsaisonNebensaison
01.04. – 06.04. 201001.02. – 31.03. 2010
 30.04. – 10.10. 2010 07.04. – 29.04. 2010
16.12. –  07.01. 201111.10. – 15.12. 2010

Einzelzimmer Hauptsaison Nebensaison
Nord-/Ostseite ohne Balkon

49,-- €

39,-- €

Mit Westbalkon/-terrasse

53,-- €

42,-- €

   
Doppelzimmer  
Tiefparterre mit Südterrasse

40,-- €

36,-- €

Mit Ostbalkon/-terrasse

44,-- €

38,-- €

Mit Süd- oder Westbalkon/-terrasse

49,-- €

42,-- €

   
Suite  
Wohn- und Schlafzimmer getrennt, mit Westbalkon

59,-- €

49,-- €

   
Ferienwohnung f. 2-3 Pers.  
Mit Süd-Dachterrasse, ohne Frühstück, pro Tag für 2 Pers.
jede weitere Pers. 12,-- €,
Zwischenreinigung
( ab 7 Tagen) 16,-- €
Endreinigung 33,-- €

64,-- €

 52,-- €



 Pensionspreise pro Person und Tag :

 Reichhaltiges  Frühstücksbüfett  ist inklusive

 Wahlweise HP mittags oder abends ein 3-Gang-Tagesmenü
 12,-- €

Oder HP abends ein kaltes Büfett
12,-- €

VP mittags ein 3-Gang-Menü
und abends ein kaltes Büfett
17,-- €



Sonstiges

Alle Preise verstehen sich inkl. Bedienung und gesetzlicher MwSt.
Zustellbett einschl. Frühstück € 18,--
Telefoneinheit 0,20 € ; Leihfahrräder 4,-- € pro Tag und Fahrrad
Bei der Anreise kann die Zimmerbelegung ab 14.00 Uhr erfolgen.
Am Abreisetag bitten wir Sie das Zimmer bis 10.00 Uhr freizugeben.

Alle Preise verstehen sich inklusive Bedienung und ges. Mwst.,
jedoch exklusive Kurtaxe von derzeit 2,30 € pro Person und Tag

Erfragen Sie auch die Bedingungen für unseren kostenlosen Hol- und Bringeservice im Radius von 250 km !


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Herausgegeben von der fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im DEHOGA

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
    zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, 
    bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner 
    zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag 
    abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem 
    Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 
    den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom 
    Gastwirt ersparten Aufwendungen.

5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene 
         Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast die Dauer des 
        Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

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